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AGB

Einkaufsbedingungen
1. Allgemeines
Diese Einkaufsbedingungen sind Vertragsinhalt, soweit nicht die Vertragspartner in anderen Teilen des Vertrages schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen haben.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferers werden nicht Bestandteil des Vertrages, auch dann nicht, wenn ihnen durch den Käufer nicht ausdrücklich widersprochen
wird.
Diese Einkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Vertragsbeziehungen.
änderungen, Ergänzungen sowie vertragsgestaltende Erklärungen des jeweiligen Einkaufvertrages bedürfen der Schriftform (übermittlungsweg Post, Fax oder E-mail). Die
Auftragsbestätigung hat innerhalb von 7 Werktage nach Bestelldatum zu erfolgen. Eingang der Bestätigung später als 7 Werktage nach Bestelldatum berechtigt uns zum
Widerruf der Bestellung.
Vergütungen für Besuche oder die Ausarbeitung von Angeboten, Projekten usw. werden nicht gewährt,
Der Vertragsabschluß darf nicht zu Werbezwecken verwendet werden, wen keine schriftliche Zustimmung vorliegt. Nicht offenkundige kaufmännische oder technische
Einzelheiten, die durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, sind als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.
2. Gewährleistung
2.1. Gelieferte Waren, Anlagen, Dokumente etc. müssen mangelfrei und frei von Rechten Dritter sein, den durch uns übermittelten Spezifikationen und Vorschriften
entsprechen und für den laut Bestellung vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sein. Ferner müssen sie den einschlägigen gesetzlichen und behördlichen
Vorschriften und Richtlinien in ihrer jeweils gültigen Fassung genügen. Qualitätszertifikate sind beizufügen. Der Lieferant gewährleistet die Zweckmäßigkeit der
jeweiligen Konstruktion nach den anerkannten Regeln der Technik.
2.2. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, so können wir, auch wenn die Ware schon in der Be- oder Verarbeitung steht oder bereits in Betrieb genommen wurde, nach
unserer Wahl die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften in Anspruch nehmen. Alle mit Ersatzlieferungen und Nachbesserungen verbundenen Transportvorgänge
und Nebenaufwendungen gehen stets auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Schadenersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
2.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Bei Anlagen, Ausrüstungen und beweglichen Teilen wird eine Laufzeit von 8800 Betriebsstunden zugrundegelegt. Die Frist
beginnt bei Maschinen und Anlagen mit der Abnahme im übrigen mit Eingang der vollständigen Lieferung. Der Zeitraum zur Abstellung von festgestellten unerheblichen
Mängeln an Anlagen wird bei der Abnahme festgelegt und hat den Zeitraum von sechs Wochen nicht zu überschreiten. Die Gewährleistung erstreckt sich auch auf die
von Unterlieferanten hergestellte Teile. Für nachgebesserte oder neu gelieferte Teile beginnt mit Lieferung bzw. Abnahme eine erneute Gewährleistungsfrist von 24
Monaten.
Die Gewährleistungsfrist für Ersatzteile beträgt zwei Jahre nach Einbau, Inbetriebnahme und endet spätestens 3 Jahre nach Lieferung.
2.4. Bestätigt der Lieferer eine durch uns vorgegebene zumutbare Frist zur Mängelbeseitigung nicht unverzüglich, sind wir berechtigt im Interesse der Schadensminderung
die Mängel auf Kosten des Lieferers selbst zu beseitigen oder beseitigen zu lassen oder uns Ersatz zu beschaffen. Wenn ein dringender Fall vorliegt, entscheiden wir
nach pflichtgemäßem Ermessen und vorheriger Rücksprache mit dem jeweiligen Lieferanten. Das gleiche gilt, wenn sich der Lieferer nach Setzen und erfolglosem
Ablauf einer angemessenen Nachfrist mit der ihm obliegenden Gewährleistungsfrist in Verzug befindet. Das Recht vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen, behalten wir uns vor.
2.5. Die Gewährleistungsfrist ist in der Zeitspanne zwischen Mängelrüge und Mängelbeseitigung unterbrochen, wenn uns die Ware wegen Mängeln, die unter die
Gewährleistungspflicht fallen, nicht zur vertragsgemäßen Nutzung zur Verfügung steht. Die Unterbrechung gilt bis zu dem Zeitpunkt der Erklärung des Lieferers den
Mangel nicht abzustellen oder bis zur Mängelbeseitigung.
3. Leistungszeit
Die vereinbarten Termine sind verbindlich und können nur mit unserer Zustimmung geändert werden. Drohende Lieferverzögerungen sind uns unverzüglich nach bekannt
werden anzuzeigen. Die voraussichtliche Dauer der Verzögerung ist mitzuteilen. Bei Lieferverzug sind wir berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung entweder vom
Vertrag zurückzutreten oder alle anderen gesetzlichen Ansprüche gegenüber Ihnen geltend zu machen; insbesondere auch von Dritten Ersatz zu beschaffen.
4. Preise
Vereinbarte Preise sind Festpreise und gelten verpackt frachtfrei Empfänger. Bei Stückzahl- und Gewichtsdifferenzen ist die durch uns ermittelte Stückzahl bzw. das auf
unseren zugelassenen Waagen ermittelte Gewicht für die Berechnung maßgebend.
5. Lieferung
Teil- oder Mehrlieferungen können nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung erfolgen. Entsprechendes gilt, falls Ware vor dem vereinbarten Liefertermin bei uns
angeliefert wird. Gegebenenfalls sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Lieferers zurückzusenden oder einzulagern. Bis zur übergabe an uns bzw. an die
von uns angegebene Empfangsstelle trägt der Lieferer sowohl die Transportgefahr als auch die Gefahr der Verschlechterung und des zufälligen Untergangs.
6. Versand
Die Ware ist frachtfrei an den von uns angegebenen Bestimmungsort zu senden. Die im Bestellschreiben angegebene Versandanweisung ist verbindlich und genau zu
beachten. Durch Fehldisposition entstandene Kosten und eingetretener Verzug gehen zu Lasten des absendenden Lieferanten. Allen Sendungen sind spezifizierte
Versandpapiere beizufügen; sie müssen neben der Angabe der Bestell-Nummer auch die genaue Bezeichnung, die Menge, das Gewicht, die Art und die Verpackung des
Liefergegenstandes enthalten. Diese Bestellangaben sind auch in Frachtbriefen und Rechnungen sowie äußerlich sichtbar auf Verpackungen und Paketadressen anzugeben.
Rechnungen gelten nicht als Versandanzeigen und dürfen der Warensendung nicht beigefügt werden. Werden zu einer Lieferung die verlangten Versandpapiere nicht
spezifiziert beigefügt oder fehlen die vorerwähnten Angaben in den Versandpapieren, so sind wir zur Verweigerung der Abnahme berechtigt oder wir lagern bis zur
Vervollständigung auf Kosten des Lieferers ein.
7. Rechnungen
Rechnungen gelten nicht zugleich als Auftragsbestätigung. Rechnungen sind sofort nach Absendung der Ware in dreifacher Ausfertigung an uns zu schicken. Für jede
Position der Lieferung sind die jeweiligen Bestellnummern sowie der Einzel- als auch der Gesamtpreis anzugeben. Die vereinbarten Rabatte sind positionsweise aufzuführen
und vom Positionsgesamtpreis abzusetzen. Die Umsatzsteuer ist separat auszuweisen.
8. Zahlung
Die Zahlung erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 10 Werktagen nach vollständigem, von uns überprüftem Waren- und Rechnungseingang oder nach 30 Tagen netto nach unserer Wahl.
Bei fehlerhaften Lieferungen oder Leistungen sind wir berechtigt, die Zahlung in angemessener Höhe bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten.
9. Zeichnungen, Modelle, Rezepturen, Verfahren, etc.
Alle Angaben, Zeichnungen und Modelle usw., die dem Lieferer für die Herstellung des Liefergegenstandes von uns überlassen werden, ebenso die von dem Lieferer nach
besonderen Angaben angelieferten Zeichnungen usw., dürfen vom Lieferer nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Auf
Verlangen sind sie uns samt allen Abschriften und Vervielfältigungen unverzüglich herauszugeben. Kommt es nicht zur Lieferung, so hat der Lieferer sie ohne Anforderung
zurückzugeben.
Der Lieferer hat die Bestellung und die darauf bezüglichen Arbeiten als Geschäftsgeheimnis zu betrachten und demgemäss vertraulich zu behandeln. Er haftet für Schäden
inklusive aufgetretener Schutzrechtsverletzungen, die uns aus der Verletzung einer dieser Verpflichtungen erwachsen. Von uns eingesandte oder auf unsere Veranlassung
vom Lieferer hergestellte Modelle, welche unser Eigentum sind, müssen sofort nach Erledigung an uns zurückgesandt werden.
10. Schutzrechte
Sie garantieren und sichern zu, dass sämtliche Lieferungen frei von Schutzrechten Dritter sind und insbesondere durch die Lieferung und Benutzung der Liefergegenstände
Patente, Lizenzen oder sonstige Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Sie stellen uns und unsere Kunden von Ansprüchen Dritter aus etwaigen
Schutzrechtsverletzungen frei und tragen auch alle Kosten, die uns in diesem Zusammenhang entstehen. Wir sind berechtigt, auf Ihre Kosten die Genehmigung zur
Benutzung der betreffenden Liefergegenstände mit Leistungen vom Berechtigten zu bewirken.
11. Rücktritt vom Vertrag
Stellen Sie Ihre Zahlungen ein, wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt oder das Insolvenzverfahren über Ihr Vermögen eröffnet, sind wir berechtigt, ganz oder
teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
12. Erfüllung, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für die Lieferung ist der von uns genannte Empfangsort. Erfüllungsort für Zahlung: Halle


In Zusammenarbeit mit Klarna AB (publ), Sveavägen 46, 111 34 Stockholm, Schweden, bieten wir die folgenden Zahlungsoptionen an. Die Zahlung erfolgt jeweils an Klarna:
/ - Rechnung: Beim Kauf auf Rechnung mit Klarna bekommen Sie immer zuerst die Ware und Sie haben immer eine Zahlungsfrist von 14 Tagen. Die Rechnungsbedingungen finden Sie hier.
- Ratenkauf: Mit dem Finanzierungsservice von Klarna können Sie Ihren Einkauf flexibel in monatlichen Raten von mindestens 1/24 des Gesamtbetrages (mindestens jedoch 6,95 EUR) oder unter den sonst in der Kasse angegebenen Bedingungen bezahlen. Weitere Informationen zum Ratenkauf einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der europäischen Standardinformationen für Verbraucherkredite finden Sie hier.
- Sofortüberweisung
- Kreditkarte (Visa/ Mastercard)
- Lastschrift
Nähere Informationen und Klarnas Nutzungsbedingungen finden Sie hier. Allgemeine Informationen zu Klarna erhalten Sie hier. Ihre Personenangaben werden von Klarna in übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen und entsprechend den Angaben in Klarnas Datenschutzbestimmungen behandelt.

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